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Directors‘ Dealings

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind gemäß Art. 19 Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung ) verpflichtet, Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtiteln der Branicks Group AG oder damit ver­bundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Fi­nanzinstrumenten der Branicks Group AG mitzuteilen (Directors‘ Dealings).

Die Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit Organmitgliedern in einer engen Beziehung stehen. Eine Mit­teilungspflicht besteht jedoch nicht, solange die Gesamt­summe der Geschäfte eines Organmitglieds oder der mit ei­nem Organmitglied in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von 20.000,00 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.

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